Erste Gedanken zur Kampagne für
Obstgehölz als Teil des Stadtgrüns

 

Musterpflanzungen

Die Integration von Obstgehölzen unterschiedlichster Art in die Planung der Gestaltung öffentlicher Räume bedarf intensiver Überzeugungsarbeit, die sich auf erfolgreiche Beispiele von entsprechenden Anpflanzungen stützen muss. Denn gegenwärtig ist die rigorose Abwehr etwaiger Obstgehölzpflanzungen u.a. dem katastrophalen Sparzwang geschuldet, dem die zuständigen Behörden unterliegen. Sie ist leider nachvollziehbar und nicht Ausdruck bösen Willens.

Exkurs: Die gegenwärtig generell mangelhaften Aufwendungen für das Gemeinwohl und besonders der Zukunftssicherung sind einer herrschenden Ideologie geschuldet, die mit dem Symbol einer schwarzen Null in der Haushaltführung bei eingefrorenen Steuern parlamentarische Mehrheiten generiert hat, die ihre Ideologie sogleich im Grundgesetz festgeschrieben haben. Mit dem Versprechen nachfolgenden Generationen die Abzahlung von Schulden zu ersparen, werden umfangreiche volkswirtschaftlich dringend gebotene Investitionen zur Aufrechterhaltung von Produktivität und Wohlstand unterlassen und gerade jenen nachfolgenden Generationen aufgebürdet, die man vorgibt zu entlasten. Der kaum gehemmten Vernutzung von öffentlichen Gütern (Klima, Grundwasser, Luft etc.), deren Verfügbarkeit aber endlich ist, wird kaum regulierend Einhalt geboten. Die schwarze Null beruht zudem auf der Vernutzung des vorhandenen Kapitalstocks der Volkswirtschaft. Die schließlich unausweichliche Erneuerung wird die kommende Generation erheblich belasten.

Eine zweite Säule der Propagierung von Obstgehölzpflanzungen muss sich an die Eigentümer privater Flächen richten. Dafür müssen die unterschiedlichen Wuchsformen und Arten von Obstgehölzen anschaulich gemacht werden, aus denen sich viele mögliche Standorte und für sehr unterschiedliche Ansprüche im Bereich privater Flächen ergeben. Auch hierfür bedarf es anschaulicher Beispiele und deren Propagierung, damit Obstgehölze vor allem eine stärkere Präsenz in großen Pflanzenmärkten erhalten. Einerseits können Pflanzbeispiele im öffentlichen Raum Anregung sein, andererseits müsste gezielt auf den Apfeltagen gezeigt werden, welche Möglichkeiten der Pflanzung von Obstgehölzen in Gärten und auf Balkonen es gibt. Vom Spalier über schwach wachsende Bäume bis hin zu Säulenbäumchen sowie weniger bekannte Obstgehölze wie z.B. Kiwi als Zierpflanzen im Garten oder in Kübeln. Schön wäre es, wenn man im Botanischen Garten in Vorbereitung der Europom 2021 umgehend Platz für eine kleine Musterpflanzung finden würde, die bis 2021 schon ein anschauliches Spalier aufweisen würde.

 

Einbindung der Pomologie in „Urban Gardening“

Die Mobilisierung für „Urban Gardening“ wird zunehmen und konkrete Forderungen an die Gestaltung öffentlicher Flächen richten. Die Signale sind auch bei den zuständigen Behörden in Hamburg angekommen, vor allem der Behörde für Umwelt und Energie. Dort sollte sich der Pomologenverein umgehend bemerkbar machen, um für Obstgehölze im urbanen Raum zu werben. Auch wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Ansatz mit erheblichen Haushaltsmitteln in absehbarer Zeit ausgestattet sein wird, sollte man Vorschläge entwickeln und sehen, ob sich in einzelnen Fällen Projekte aus den Töpfen der Ausgleichsmittel bei den Bezirken finanzieren lassen.

Exkurs: Die Ausbreitung von „Urban Gardening“ wird sich über kurz oder lang an allen Formen unnötiger Versiegelung städtischer Lebensräume reiben. Das ist ein politisches Kapital zur Umgestaltung städtischer Architektur, die wegen der kaum erträglichen Aufheizung in wärmer werdenden Sommermonaten geboten ist. Es gibt zwei Felder der Umgestaltung mit großem Potenzial, die tiefgreifende politische Regulierung erfordern, aber im Kontext voranschreitender Klimaerwärmung eigentlich „alternativlos“ sind. Die Kernbereiche städtischer Räume erwärmen sich in den Sommern in einem Maße, dass einheimische Baumarten dort nicht mehr gepflanzt werden können und Dendrologen Listen von Baumarten aus wärmeren Klimazonen zur Pflanzung in den versiegelten Bereichen der Städte erstellen mussten. Zum einen muss die Bauordnung sicherstellen, dass die Dachflächen entweder als Grünflächen, vorzugsweise begehbare Parks, angelegt werden oder mindestens zur „Ernte“ von Sonnenenergie gestaltet werden. Zweitens muss unsere Gesellschaft ein langfristiges, nutzerfinanziertes Programm zur völligen Entsiegelung aller Flächen für den ruhenden Verkehr im urbanen Bereich auflegen. Ruhender Verkehr muss wahlweise konsequent unter die Erde oder carportartig mit grünem Dach, z.B. Fläche für „Urban Gardening“, versehen werden. Die Versiegelung großer städtischer Flächen durch Supermärkte in flächenintensiver Flachbauform mit riesigen Parkflächen ist ein besonders sichtbares Beispiel des verantwortungslosen verschwenderischen Umgangs mit urbaner Lebenssphäre. Hier hilft nur konsequente Regulierung und Auflage eines langfristigen Investitionsprogrammes zu Lasten der Nutzer. Der niedrige Ölpreis würde aktuell sogar die Mittel für eine nutzerbasierte Abgabe zur Entsiegelung der Flächen des ruhenden Verkehrs freisetzen, gäbe es eine entsprechende Regulierung.

Die Einbindung der Pomologie in die Entwicklung von „Urban Gardening“ erfordert seitens des Pomologenvereins neue konzeptionelle Anstrengungen, um das Spektrum der Obstsorten über den bisherigen Schwerpunkt Obstwiese hinaus deutlich zu erweitern. Einige zusätzliche Obstsorten sind keineswegs Neuland, sie sind schon in früheren Jahresheften des Pomologenvereins recht ausführlich behandelt worden. Weitere gilt es zu entdecken und auf Eignung für „Obst in städtischen Räumen“ zu prüfen. Große Aufgaben, aber packen wir es an und sagen auch hier deutlich „Wir schaffen das“.